Mit der Verabschiedung des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) haben Patient*innen Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten verbessern. Diese pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen insbesondere Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie (§129 Abs. 5e SGB V).
PhiP Aktion 2024 "Wir messen mit!"
#wirmessenmit
Eine herzliche Einladung an alle Apothekenteams, die PhiP ausbilden: Die PhiP-Aktion 2024 dreht sich rund um die pDL „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ und läuft noch bis zum 30.06.2024.
Ziel ist, in 10 Stunden so viele pDL Blutdruck durchzuführen wie möglich. Als Hauptgewinn winkt ein Ticket mit Übernachtungen für einen der beiden pharmacon Kongresse 2025 der Bundesapothekerkammer (BAK).
Alle Infos, Erklärvideos und Materialien zur Durchführung finden Sie hier.
Fragen & Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die pDL.
pDL bei den Landesapothekerkammern
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Weiterführende Links
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Abdruckgenehmigungen
Für die Verwendung der Dokumente der pharmazeutischen Dienstleistungen oder von Teilen daraus zu kommerziellen Zwecken, zum Beispiel in Büchern, Artikeln, Softwareprogrammen oder auf Veranstaltungen, erteilen wir Ihnen gern eine Abdruckgenehmigung. Bitte verwenden Sie dazu je nach Verwendungszweck das entsprechende Formular.